Carbolution ist nicht systemrelevant!

“Tut mir leid, Sie sind nicht systemrelevant!“ So fasste es die Dame der Impf- und Coronahotline des saarländischen Gesundheitsministeriums zusammen. Michael hatte sich um die Aufnahme des Carbolution-Teams in Gruppe 3 der Impfpriorisierung bemüht. Grundlage dafür ist die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes, die in § 4 Abs. 1 Nummer 5 aufzählt, welche Personen mit erhöhter Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben: „Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, (…)“

Zu den Kunden von Carbolution gehören viele Institutionen, die Impfstoffforschung betreiben und auch einige der bekannten Impfstoffproduzenten. Die Relevanz im Sinne der Verordnung halten wir also für durchaus gegeben. Nicht so das saarländische Gesundheitsministerium. Denn im Saarland werden die Impfpriorisierungen anders als in anderen Bundesländern streng nach Wirtschaftszweigklassifikation ausgegeben. Ausnahmen und Einzelfallentscheidungen werden nicht gemacht. Das hat zur Folge, dass sich auch Mitarbeiter in der Marketingabteilung eines Telekommunikationsunternehmens jetzt impfen lassen können. Wer bei Carbolution – aus der Sicht des saarländischen Gesundheitsministeriums ein Handelsunternehmen – das Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung oder die Firma BioNTech betreut, geht leider leer aus.

#VivaLaCarbolution